Der Gesetzgeber hat mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und hier mit dem § 79 Abs. 3 SGB VIII den öffentlichen Jugendhilfeträger beauftragt, in Hinblick auf eine bedarfsgerechte Personalausstattung ein Verfahren zur Personalbemessung zu nutzen. Der ASD ist kommunal geprägt und organisatorisch oft unterschiedlich. Wie muss also ein Personalbemessungssystem gestaltet sein, welches diese Unterschiedlichkeiten berücksichtigt? Welches Personalbemessungssystem ist in der Lage, die unterschiedlichen Prozesse von der Beratung, Leistungsgewährung bis hin zum intervenierenden Kindesschutz abzubilden? Welche Kriterien gelten dabei für eine gelungene und auskömmliche Personalbemessung?
... zum ArtikelIm Jahr 1922 wurde das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) verabschiedet. 1990/ 1991trat mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz das SGB VIII in Kraft. Seitdem unterliegt das SGB VIII kontinuierlichen Veränderungen.Auf dem Symposium werden die Entstehung und die Entwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts in Deutschland im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen beleuchtet.Dabei geht es um die Fragen, welche gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dieEntstehung und Ausgestaltung des Kinder- und Jugendhilferechts maßgeblich beeinflusst haben, welche Anforderungen heute gestellt werden und welche Themen und Herausforderungen für die Rechtsentwicklung in den nächsten Jahrzehnten maßgeblich sein werden.
... zum ArtikelDie Landesregierung Nordrhein-Westfalens schreibt zum neuen Landeskinderschutzgesetz: "Der Landtag hat am Mittwoch, 6. April, mit dem Landeskinderschutzgesetz ein zentrales Vorhaben der Landesregierung verabschiedet. Nordrhein-Westfalen erhält nun das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche noch besser vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. Mit dem Gesetz hat Nordrhein-Westfalen zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt – insbesondere in jüngerer Vergangenheit – aufgegriffen und formuliert konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern. Das Gesetz wird in Zukunft kontinuierlich weiterentwickelt."
... zum ArtikelDas hier vorgelegte Positions- und Diskussionspapier ist in einem längeren, dialogischen Prozess zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD), Vertreter*innen aus Jugendämtern und aus Hochschulen in NRW erarbeitet worden. Ein Hintergrund dafür war das Impulspapier der Landesregierung NRW zum Kinderschutz (07-2019)1 und die dadurch ausgelöste Diskussion zur „Qualifizierung der ASD Arbeit“.
... zum ArtikelDie BAG ASD begrüßt die neue Regelung in § 79 Abs. 3 SGB VIII, nach der der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung verpflichtet ist, zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Personalausstattung ein Verfahren der Personalbemessung zu nutzen und anzuwenden. Die Verpflichtung betrifft die gesamten Aufgaben und Handlungsbereiche der örtlichen Jugendämter, insbesondere aber den Aufgabenkreis der ASD mit ihren bundesweit rd. 16.000 Fachkräften.
... zum ArtikelDie durch das Impulspapier der Landesregierung NRW zum Kinderschutz (07-2019) ausgelöste Diskussion zur „Qualifizierung der ASD Arbeit“ war Auslöser für einen längeren dialogischen Diskussionsprozess von Vertretern aus Jugendämtern aus der Wissenschaft und der BAG ASD. Jetzt liegt ein in diesem Prozess erarbeitetes Diskussionspapier vor. Es soll einer Positionierung zum Thema dienen. Gleichzeitig soll das Diskussionspapier Dialoge zwischen den verschiedenen Akteur*innen insgesamt sowie auf (über-) regionaler Ebene zwischen Praxis und Hochschulen anregen. Hierdurch sollen die für das Feld relevanten Themen weiterentwickelt, fortgeschrieben und zu (regional) passenden Aktivitäten ermutigen
... zum ArtikelMit großer Sorge haben u.a. die BAG ASD und weitere 10 Organisationen die Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates (Drucksache 5/1/21) zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Kenntnis genommen. Neben vielen wichtigen Hinweisen und Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung, fallen diese beschlossenen Regelungen leider deutlich hinter die Notwendigkeiten eines gelingenden Kinderschutzes zurück. Dazu haben jetzt zehn Verbände Stellung genommen, zu denen auch die BAG ASD gehört.
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