Auf Initiative der BAG ASD/KSD wurde in den letzten Wochen unter Beteiligung von Hochschul- und PraxisvertreterInnen ein Vorschlag zur Rechtsentwicklung des Kinderschutzes, erarbeitet und am 30.01.2019 dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zugeleitet.
Inhaltlich wird für die Einrichtung multiprofessioneller, örtlicher Beratungsstrukturen zu Beratung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung im Kontext des SGB VIII Reformprozesses plädiert.
Der Vorschlag im Wortlaut kann hier heruntergeladen werden: