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Kinderschutz in NRW - Stellungnahme zum Impulspapier der Landesregierung vom 18.Juli 2019

20.10.2019
Artikel erstellt am:
Kinderschutz in NRW - Stellungnahme zum Impulspapier der Landesregierung vom 18.Juli 2019

Am 18. Juli 2019 legte die Landesregierung NRW (MKFFI) ein „Impulspapier“ zum Kinderschutz vor, welches nach vorangegangener Diskussion mit Fach- und Kommunalverbänden sowie einer Anhörung im Landtag, eine Reihe von Problemanzeigen und Vorschlägen für eine Intensivierung des Kinderschutzes in NRW beinhaltet.

Bereits im ASD Report 02-2019 und anlässlich der Stellungnahme zur Anhörung im Landtag im Juni diesen Jahres begrüßte die BAG ASD die Initiative der Landesregierung, dem Kinderschutz in NRW ein deutlicheres Profil zu geben und die Verantwortlichkeit des Landes auch gegenüber den örtlichen Jugendämtern mit konkreten Impulsen zu unterstreichen.

Zu einigen, besonders die ASDs in NRW betreffenden Aspekten, nimmt die Bundesarbeitsgemeinschaft ASD wie folgt Stellung:

  • Weiterentwicklung von spezialisierten Fachberatungsangeboten
  • Aufbau kommunaler und regionaler Strukturen des Kinderschutzes
  • Schaffung eines Teams von Spezialisten(innen) zur Fachberatung von Fällen sexualisierter Gewalt zur örtlichen Unterstützung
  • Fachliche Unterstützung der örtlichen Praxis (z.B. durch Empfehlungen, Arbeitshilfen, Qualitäts- und Personalentwicklung im ASD) durch die kommunalen Spitzenverbände und Landesjugendämter
  • die Erfordernisse hinsichtlich der anstehenden SGBVIII Reform.
  1. Zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Fachberatung im Kinderschutz müssen regional multiprofessionelle Kooperationsformate aufgebaut werden. Hierfür ist ein Qualitätsrahmen zu schaffen, der trotz lokaler Besonderheiten und kommunaler Autonomie vergleichbare und verbindlich vereinbarte Standards festlegt. Angesichts der diskussionsbedürftigen kleinteiligen Jugendamtslandschaft in NRW, ist der Aufbau solcher Kooperationsformate vor allem für kreisangehörige Kommunen mit kleineren Jugendämtern mancherorts schwer zu realisieren. Durch überörtliche Kooperationsverbünde mehrerer Jugendämter oder kreisweiten Zusammenschlüssen kann sichergestellt werden, dass auch diese auf multiprofessionelle Beratungsstrukturen zurückgreifen können. Hierzu bedarf es konkreter Vereinbarungen, die Zugangswege klären, Regularien für die fachliche Beratung festhalten und finanziell absichern. Fachkräfte mit spezialisiertem Fachwissen, z.B. zu sexualisierter Gewalt, sollten ebenso in solche multiprofessionellen Beratungsstrukturen eingebunden sein wie Fachkräfte aus anderen Professionen wie dem Gesundheitswesen und der Justiz. Die von der Landesregierung beabsichtigte Einrichtung eines Teams von Spezialist*innen, das landesweit einsetzbar sein soll und bei nicht ausreichenden örtlichen Kapazitäten bzw. Kompetenzen die Verantwortlichen vor Ort unterstützen sollen, wird vor dem Hintergrund der beschriebenen örtlichen Beratungsstruktur als wenig sinnvoll erachtet.
  2. Die fachliche Unterstützung der örtlichen Praxis durch die beiden NRW Landesjugendämter wird bereits heute genutzt. Bezogen auf die in Arbeitshilfen und Empfehlungen entwickelten Standards muss jedoch im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden geklärt werden, wie diese vor Ort verbindlich gemacht werden können, ohne die kommunale Autonomie in Frage stellen zu wollen. Denn gerade im Kinderschutz sind unverbindliche Offerten nicht hilfreich.
  3. Jedes Jugendamt hat dem Landesjugendamt ein Konzept zur Personalbemessung und zur Qualitätsentwicklung vorzulegen. Qualitätsentwicklung und Personalbemessung für die ASDs liegen gem. § 79a SGB VIII in der Verantwortung der örtlichen Jugendämter. Je nach lokaler Ausprägung sind unterschiedliche Strukturen und Ressourcen gewachsen, die im Kinderschutz sehr schnell an Belastungsgrenzen führen. Daher gilt es auch hier, verbindliche Strukturen zu schaffen, die zwar kommunal unterschiedlich ausgestaltet werden können, aber einen einheitlichen Rahmen festlegen und dadurch die Leistungsfähigkeit und Attraktivität der ASDs sicherstellen.
  4. Von besonderer Bedeutung sind die im Impulspapier vermerkten Ansatzpunkte zu den Reformvorschlägen im Rahmen der SGB VIII Reform. Die insgesamt sieben beschriebenen Detailpunkte zur Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften sind in der weiteren Diskussion auf Vor- und Nachteile zu prüfen und zielorientiert weiter zu erörtern.

Entscheidend bleibt insgesamt die Notwendigkeit, aus den zum Teil nur grob skizzierten Ansatzpunkten konkrete, umsetzbare Maßnahmen für die Jugendhilfe/den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen so zeitnah wie möglich auf den Weg zu bringen.

Zur Konkretisierung eines kooperativen Kinderschutzes im Sinn der unter Punkt 1 aufgeführten multiprofessioneller Kooperationsformate hat die BAG ASD bereits im Februar 2019 einen Vorschlag (betreffend §§ 4 und 5 KKG) in den laufenden Reformprozess eingebracht. Auch hier gilt: vereinbarte, verbindliche und verlässliche Strukturen und Qualifizierungsanstrengungen sind die Grundlagen einer gezielten und qualifizierten Kinderschutzarbeit!

Die Bundesarbeitsgemeinschaft ASD wird sich an den für die ASDs relevanten Entwicklungsbedarfen und -aktivitäten mit ihrem Sachverstand im Sinne der Weiterentwicklung des Kinderschutzes in NRW im weiteren Verlauf aktiv einbringen.

Gez. Karl Materla, Jürgen TermathBundesarbeitsgemeinschaft ASD e.V.

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